Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK Handwerk

Die Nachschulungen von zertifizierten Elektrofachkräften im SHK Handwerk finden in unregelmäßigen Zyklen statt. Die Schulungen werden berufsbegleitend durchgeführt und umfassen 8 Stunden inkl. einer theoretischen und praktischen Prüfung.

 

 

Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten müssen sich alle 3 Jahren nachschulen lassen, um die Berechtigung für diese Tätigkeit nicht zu verlieren. Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein neues Zertifikat ausgestellt.

 

Für Gesellen die nach der neuen Prüfungsordnung von 2003 (Anlagenmechaniker SHK) eine Prüfung abgelegt haben und zur Elektrofachkraft im Betrieb bestellt sind, müssen ebenfalls nachgeschult werden.

 

Anmeldungen bis zum über das Kontaktformular!